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Jedermann ist im Rahmen der Benutzungsordnung berechtigt, die Stadtbücherei auf privatrechtlicher Grundlage zu nutzen.

Benutzungsordnung ab 01.08.2019

Der Benutzer meldet sich unter Vorlage seines Personalausweises an. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen die schriftliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters vorlegen bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular.

Die Benutzung der Stadtbücherei Suhl ist für alle Nutzer ab 18 Jahren entgeltpflichtig. Die erhobenen Benutzungsentgelte sind entsprechend der Benutzungsordnung in der Entgeltordnung ersichtlich.

Entgeltordnung ab 01.08.2019

Das Anmeldeformular* bitte ausdrucken, ausfüllen und bei der Anmeldung in der Stadtbücherei vorlegen.

( * Sie können das Anmeldeformular herunterladen, fast alle Felder auf Ihrem PC ausfüllen und dann auch über den "Drucken-Button" in der oberen rechten Ecke ausdrucken. Ihre Unterschrift benötigen wir jedoch noch handschriftlich. Vielen Dank.)

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